Außerschulisches Lern- und Förderprogramm

Außerschulisches Lern- und Förderprogramm

Sommerbrief

Liebe Eltern,

Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und schönen Sommer!

Die Schule und das Sekretariat sind in der Zeit vom 11.07.2022 bis 29.07.2022 nicht besetzt.

Gestaltung 1. und 2. Schultag:

  • bis 6. Stunde Klassenleiterprinzip (u.a. Organisatorisches, Belehrungen, Austeilen der Schulbücher und Arbeitshefte)
  • der Hort übernimmt um 11:15 Uhr die Kinder der 1. und 2. Klasse

Ab dem 3. Schultag findet voraussichtlich Unterricht nach Stundenplan statt.

Danke für Ihre tatkräftige Unterstützung!

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start ins neue Schuljahr.

Bitte besuchen Sie in der letzten Ferienwoche regelmäßig unsere Homepage oder unsere Lernplattform itslearning.

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 01.07.2022

Testpflicht ab 28.04.2022

Liebe Eltern,

ich informiere Sie über die wichtigsten Inhalte der 1. Änderungsverordnung der Sechsten Schul-Corona-Verordnung MV (gültig ab dem 28.04.2022):

Testpflicht (§ 2)

Mit der neuen Schul-Corona-Verordnung wird von der regelmäßigen anlasslosen Testpflicht zu einer anlassbezogenen Testpflicht in der Häuslichkeit gewechselt. Konkret bedeutet dies, dass sich unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus niemand mehr regelmäßig ohne Symptome testen muss. Die Testung findet nun ausschließlich in der Häuslichkeit oder in offiziellen Testzentren statt. Eine Testung in der Schule findet nur noch beim plötzlichen Auftreten von leichten Symptomen während des Schultages statt.

Leichte Symptome: (§ 2 Absatz 2)

Bei leichten Erkältungssymptomen, Symptomen, wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust etc., sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen. Von Seiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird dabei empfohlen, sich am ersten und am dritten Tag zu testen. Ein Besuch der Schule ist bei negativen Antigen-Tests weiterhin möglich.

Schwere Symptome (§2 Absatz 3)

Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit (insgesamt mindestens sieben Tage) verboten. Im Falle eines positiven Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.

Ausgabe von Selbsttests

Jeder Schüler erhält in dieser Woche zunächst 5 Selbsttests, die für die anlassbezogene Testpflicht (§2) gedacht sind. Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, sobald Sie neue Tests benötigen

Maskenpflicht (§ 5-8)

Es besteht derzeit keine Maskenpflicht an Schulen. Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Gesundheitsamts (Stand: 28.04.2022) für Kontaktpersonen zu einem Indexfal

Kontaktpersonen und Infizierte (gesonderte Regelung durch das Gesundheitsamt)

  • Infizierte Schüler:
    • Isolierung für 10 Tage ohne abschließenden Test à Verkürzung der Isolationsdauer auf 7 Tage möglich, wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit und am Tag 7 abgenommener, negativer Ag-Test* (z.B. im Testzentrum)
    • Information an alle Eltern über Auftreten einer COVID-Infektion in der Einrichtung
  • Kontaktpersonen zum Indexfall (Klassenkameraden, Geschwisterkinder):
    • Testung in der betroffenen Klasse mittels Ag-Test unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus
    • Negativ getesteten asymptomatischen Schülern ist der Besuch der Einrichtung weiter möglich
    • Symptomatische enge Kontaktpersonen (unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus) benötigen eine Abklärung der Symptome mittels PCR (Diagnostik über Haus- oder Kinderarzt veranlassen, telefonische Anmeldung)
    • Testung an 5 aufeinanderfolgenden Tagen nach letztem Kontakt zum Indexfall bzw. nach jedem weiteren Fall. Nach Ablauf von 5 Tagen ohne Folgefall ist Rückkehr zum regulären Schulbetrieb möglich
    • Positive Selbsttests müssen immer mittels PCR (im Abstrichzentrum) abgeklärt werden, auch wenn keine Symptome vorliegen
    • Maskenpflicht für fünf Tage während der gesamten Schulzeit (auch im Unterricht)
    • Tägliche Symptomkontrolle für 14 Tage nach letztem Kontakt zum Fall
    • Bei Entwicklung von Symptomen kein Besuch der Einrichtung und diagnostische Abklärung mittels PCR
    • Kontakte im privaten Bereich reduzieren (keine Vereine, keine Musikschule o. ä., kein Besuch vulnerabler Gruppen)

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 28.04.2022

Aktuelle Informationen zur Testpflicht

Liebe Eltern,

die wöchentlich dreimalige Testpflicht bleibt vorerst bis zum 27.04.2022 bestehen.

Der erste Unterrichtstag nach den Ferien ist ein Donnerstag. Bitte schicken Sie Ihr Kind am Donnerstag, dem 21.04.2022 mit einem negativen Testergebnis (Unterschrift Postmappe) in die Schule.

Osterkarte I

Ich wünsche Ihnen ein fröhliches Osterfest im Kreise Ihrer Lieben!

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 08.04.2022

Testpflicht bis zum 02.04.2022

Liebe Eltern,

auf grund der hohen Inzidenzen bleibt es bis zum 2. April 2022 weiterhin bei der wöchentlich dreimaligen Testung (aktuelle Information des  Ministeriums).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 17.03.2022

Wichtige Dokumente: Kontaktpersonen-Management & Fließschema

KP Management Schule

Fließschema

Schöne Winterferien

 

Liebe Eltern,

am 21.02.2022 freuen wir uns darauf Ihre Kinder in Empfang zu nehmen. Um den Start ins zweite Schulhalbjahr reibungslos zu gestalten, denken Sie bitte an:

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!  

Herzliche Grüße

Gudrun Janssen

Stand: 03.02.2022

 

Fröhliche Feiertage und Informationen

Liebe Eltern,

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien besinnliche und fröhliche Feiertage mit Zeit

  • für lange Spaziergänge,
  • einem Tee im Kerzenschein
  • sowie Freude beim Verschenken & Geschenke auspacken.

Einen guten Rutsch in das Jahr 2022!

Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen Zuversicht, Vertrauen und Gesundheit!

 

Am 03.01.2022 freuen wir uns darauf Ihre Kinder in Empfang zu nehmen. Um den Start ins neue Jahr reibungslos zu gestalten, denken Sie bitte an:

Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2021.

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 16.12.2021

Sperrung der Anmeldedienste des Lernmanagementsystem

Liebe Eltern,

das Lernmanagementsystem des Landes ist derzeit nicht nutzbar. Die Anwender werden beim Aufruf der Anmeldeseite über die aktuellen Einschränkungen informiert.

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 13.12.2021

Antrag Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko Schuljahr 2021/2022

Antrag Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko Schuljahr 2021/2022

Stand: 29.11.2021

Elternschreiben 25.11.2021 vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Elternschreiben 25.11.2021 vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Stand: 26.11.2021

Neue Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen herausgegeben (ARE-Schema

Liebe Eltern,

das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) hat eine neue Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Schulen herausgegeben (ARE-Schema).

Folgendes ist zu beachten:

  • Bei schweren Symptomen, wie z.B. Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht), Halsschmerzen, Schnupfen (nicht durch Heuschnupfen oder Allergie verursacht), Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius), Kopf- oder Gliederschmerzen, Störung des Geruchs- und Geschmackssinns oder gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) besteht zwar weiterhin ein Betretungsverbot, es muss jedoch lediglich eine Selbsterklärung vorgelegt werden. In dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie entweder einen aktuellen negativen Testnachweis, z.B. einen PCR-Test, der kein POC-Antigen-Test (Selbst- oder Schnelltest) ist, besitzen und seit 48 Stunden symptomfrei sind oder ein Schulbesuch nach ärztlicher Einschätzung möglich ist.
  • Bitte verwenden Sie das Formblatt zur Selbsterklärung bei Vorliegen von schweren Symptomen.
  • Treten bei Schülerinnen und Schülern, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des LAGuS, nur leichte Symptome, wie z. B. Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust, auf, besteht kein Betretungsverbot. Eine Selbsterklärung ist nicht nötig. In diesem Fall wird lediglich empfohlen, die Schülerinnen und Schüler zwei Mal in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zu testen. Dies kann im Rahmen der Teststrategie der Schul-Corona-Verordnung (zwei Tests in der Woche) erfolgen.
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Die strukturierte Handlungsempfehlung sowie die Selbsterklärung finden Sie unter „Wichtige Dokumente“.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 11.10.2021

Herbstbrief

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame und sonnige Herbstferien! Für den Schulstart nach den Herbstferien bitte ich Sie Folgendes zu beachten:

Am Montag, dem 11.10.2021, benötigt Ihr Kind Folgendes:

Bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien (vom 11.10. bis 22.10.2021) besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen im Schulgebäude und während des Unterrichts (Vorgabe des Ministeriums).

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 30.09.2021

Neuauflage des außerschulischen Lern- und Förderprogramms vom 01. September 2021 bis zum Ende der Sommerferien 2022

Neuauflage des außerschulischen Lern- und Förderprogramms vom 01. September 2021 bis zum Ende der Sommerferien 2022

Herzlich willkommen zum Schuljahr 2021/2022

Liebe Eltern,

wir wünschen allen Schulkindern und Ihnen einen guten Start in das neue Schuljahr.

Bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Ferien (vom 02.08. bis 13.08.2021) besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen im Schulgebäude und während des Unterrichts.

Die Testpflicht bleibt zweimal wöchentlich bestehen. Die Testungen finden weiterhin jeden Montag und Mittwoch in der Häuslichkeit statt. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen (Vorlage des Nachweises ist nötig).

Zur Erinnerung:

Am Montag, dem 02.08.2021, benötigt Ihr Kind Folgendes:

Gestaltung 1. Schultag:

Alle Kinder werden am Montag von ihren Klassenleiterinnen auf dem Schulhof ab 07:30 Uhr in Empfang genommen.

  • bis 4. Stunde Klassenleiterstunden für alle Klassenstufen
  • der Hort übernimmt um 11:15 Uhr die Kinder der 1. und 2. Klasse
  • für Klasse 3 und 4 ist um 11:15 Uhr Schulschluss (eine Betreuung bis 13:30 Uhr ist gewährleistet)

Ab dem 2. Schultag findet voraussichtlich Unterricht nach Stundenplan statt.

 

Es gelten weiterhin strenge hygiensche Richtlinien. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, Ihre Kinder am Schultor abzugeben, um die zwischenmenschlichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 30.07.2021

WICHTIG! Information zur Einschulungsveranstaltung

Liebe Eltern,

zur Erinnerung: alle an der Einschulung teinehmenden Personen (Einschulungskind sowie maximal 2 Erwachsene plus Geschwisterkinder) müssen eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vor der Einschulungsveranstaltung vorlegen.

Erwachsene: Bescheinigung aus dem Testzentrum/Arbeitgeber

Einschulungskind: Selbsttest in der Häuslichkeit/Bescheinigung durch die Eltern (zur Abholung in der Schule: je ein Test für Samstag und für Montag)

Geschwisterkind: Selbsttest in der Häuslichkeit/Bescheinigung durch die Eltern

Ausnahmen: Vorlage eines Genesenennachweises, Vorlage des Impfausweises nach vollständiger Impfung (14 Tage nach zweiter Impfung)

Bitte denken Sie für sich und Ihre Kinder an die Mund-Nasen-Bedeckung.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder!

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 28.07.2021

Formular zur Gesundheitsbestätigung ab dem 02.08.2021

Liebe Eltern,

nachfolgend finden Sie das neue Formular zur Gesundheitsbestätigung (Erklärung über das Reiseverhalten) ab dem 2. August 2021. Sollten Ihnen das vor den Sommerferien ausgeteilte Formular vorliegen, nutze Sie es gerne.

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 27.07.2021

Informationen zur Einschulung

Liebe Eltern,

in einigen Wochen beginnt für Ihr Kind ein neuer Lebensabschnitt.

Bereits auf der Elternversammlung haben wir besprochen, dass es aufgrund der Pandemie weiterhin wichtig ist, die aktuellen Regelungen zu beachten:

Für die Einschulungsveranstaltung benötigen Sie:

  • Erziehungsberechtigte: Vorlage eines negativen Testergebnisses (Durchführung in einem Testzentrum, einer Arztpraxis. Bei geimpften und genesenen Personen genügt die Vorlage eines entsprechenden Nachweisdokumentes.)
  • Formular Selbsterklärung negatives Testergebnis für das Einschulungskind (Für Ihr Einschulungskind ist ein Selbsttest ausreichend. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen Test-Kits für die Testung Ihres Kindes in der Häuslichkeit zur Verfügung. Die Testsets und die nötigen Formulare können Sie in der 30. Kalenderwoche Montag, Dienstag, Donnerstag sowie Freitag in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr abholen.
  • Formular Gesundheitsbestätigung für das Einschulungskind
  • Mund-Nasen-Bedeckung für alle ab 6 Jahre
  • Schultüte

Der erste Schultag ist ein ganz besonderer Tag für Ihr Kind und für Sie. Wir teilen Ihnen Folgendes mit, um ihn gemeinsam mit Ihnen reibungslos zu gestalten:  

Bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Ferien (vom 02.08. bis 13.08.2021) bestehen weiterhin die Testpflicht und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen auf allen schulischen Anlagen und während des Unterrichts. Die Testpflicht gilt im Zeitraum vom 02.08. bis 13.08.2021 zweimal wöchentlich. Die Testungen finden weiterhin jeden Montag und Mittwoch in der Häuslichkeit statt. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen (Vorlage des Nachweises ist nötig).

Am Montag, dem 02.08.2021, benötigt Ihr Kind:

Ich bitte Sie zu beachten, dass wenn Sie das Schulgebäude betreten wollen, die Vorlage einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis notwendig ist. Personen mit vollständigem Impfschutz und Genesene sind von der Testpflicht befreit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 21.06.2021

Sommerbrief

Liebe Eltern,

um den Übergang von den Ferien in das neue Schuljahr reibungslos zu gestalten, möchte ich Sie über die Testpflicht, die Maskenpflicht und das Formular zur Gesundheitsbestätigung informieren.

Bis zum Ende der zweiten Schulwoche nach den Ferien (vom 02.08. bis 13.08.2021) bestehen weiterhin die Testpflicht und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Personen auf allen schulischen Anlagen und während des Unterrichts. Die Testpflicht gilt im Zeitraum vom 02.08. bis 13.08.2021 zweimal wöchentlich. Die Testungen finden weiterhin jeden Montag und Mittwoch in der Häuslichkeit statt. Ausnahmen gelten für geimpfte und genesene Personen (Vorlage des Nachweises ist nötig).

Am Montag, dem 02.08.2021, benötigt Ihr Kind Folgendes:

Ich bitte Sie zu beachten, dass wenn Sie das Schulgebäude betreten wollen, die Vorlage einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis notwendig ist. Personen mit vollständigem Impfschutz und Genesene sind von der Testpflicht befreit.

Gestaltung 1. Schultag:

  • bis 4. Stunde Klassenleiterstunden für alle Klassenstufen
  • der Hort übernimmt um 11:15 Uhr die Kinder der 1. und 2. Klasse
  • für Klasse 3 und 4 ist um 11:15 Uhr Schulschluss (eine Betreuung bis 13:30 Uhr ist gewährleistet)

Ab dem 2. Schultag findet voraussichtlich Unterricht nach Stundenplan statt.

Ein herzliches DANKESCHÖN an Sie für Ihre außerordentliche Unterstützung!

Genießen Sie nun den Sommer im Kreise Ihrer Familie!

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start in das neue Schuljahr!

Herzliche Grüße

Madlen Sandberg

Stand: 18.06.2021